Rauchmelderpflicht in Bayern

Sinn und Zweck von Rauchmeldern

 

Statistiken belegen, dass der überwiegende Teil der rund 400 jährlich in Deutschland bei einem Brand tödlich verletzten Personen durch eine so genannte Rauchgas­intoxikation, umgangssprachlich eine Rauchvergiftung, stirbt. Rund 80 Prozent der Brandtoten sind Rauchopfer, die vor allem bei Klein- und Mittelbränden im Wohn- und Schlafbereich zu beklagen sind. Während man dem sichtbaren und lokal begrenzten Feuer oft noch entge­hen kann, breitet sich der Rauch schnell und unvorher­sehbar aus.
Obwohl lediglich etwa ein Drittel aller Brände nachts entstehen, entfällt ein Anteil von 70 Prozent der Brandtoten auf diese Brände. Grund dafür ist nicht zuletzt, dass ein Brand am Tage früher festgestellt wird. Nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn, so dass die Opfer im Schlaf überrascht werden, ohne die gefähr­lichen Brandgase zu bemerken. Nach Ausbruch einer Brandes bleiben den Bewohnern meist nur wenige Minuten, um das Zimmer gefahrlos zu verlassen.
Ein Rauchwarnmelder hat in erster Linie die Aufgabe, die Personen im Raum so schnell wie möglich nach Entstehung eines Brandes zu warnen, so dass diese sich in Sicherheit bringen können.

Ab 2018 ist Rauchmelderpflicht.
Ein optimaler Schutz, erhöht Ihre Sicherheit.

Rauchmelderausstattung in Wohnräumen

 

Für Flure, Schlaf- und Kinderzimmer sind Rauchmelder ab 2018 gesetzlich vorgeschrieben. Trotzdem empfiehlt es sich Räume wie Dachboden, Arbeits-, Wohn- und Esszimmer ebenfalls mit Rauchmelder auszustatten. In Küche und Bad sollten spezielle Hitzemelder oder Rauchmelder mit Bi-Sensor Technologien eingebaut werden.

  • Mindestschutz
  • Optimaler Schutz
  • Hitzemelder

Den richtigen Platz finden

  1. Der Montageort muss so gewählt werden, dass der Rauch so früh wie möglich den Melder erreichen kann.
  2. Der Rauchmelder sollte immer an der Zimmerdecke und möglichst in der Mitte des Raumes montiert werden.
  3. Entfernungen von min. 50 cm von der Wand, Deckenbalken, Lampen oder Einrichtungsgegen­ständen einhalten.
  4. Bei Fluren ab 20 m Länge müssen eventuell zusätzliche Geräte in den einzelnen Abschnit­ten montiert werden.
  5. An schrägen Decken müssen Rauchwarnmelder min. 0,50 m / max. 1,00 m von der Deckenspitze entfernt sein.

Stabile Befestigung

Was sollte man beachten?

 

Rauchwarnmelder sollen dauerhaft an der Decke befes­tigt werden. Neben der Festigkeit des Montagegrundes muss die Montageanleitung des Herstellers berücksich­tigt werden. Geeignet für fast alle Decken und von allen Herstellern empfohlen ist die Befestigung mit Schrauben.

Einige Hersteller bieten auch speziell mit dem jeweiligen Rauchwarnmelder geprüfte Klebepads an. Nicht geeig­net und von keinem Hersteller zugelassen sind dagegen im Handel als Zubehör erhältliche Magnethalterungen.

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