Anforderungen von Rauchmeldern

Geräte Norm DIN 14604

 

Alle in Europa verkauften Rauchwarnmelder müssen die Mindestanforderungen nach DIN EN 14604 erfüllen. Die Geräte werden geprüft und dürfen nach bestande­ner Prüfung die CE-Kennzeichnung neben der Bezeich­nung der Prüfinstituts tragen.
Die etwa 25 in Europa zugelassenen Institute gehen bei der Prüfung nach dem gleichen, in der Norm vorgege­benen Verfahren vor. Es gibt also keinen Unterschied, ob der Rauchwarn­melder zum Beispiel von VdS oder von einem anderen Institut geprüft wurde
Jeder Rauchwarnmelder muss dauerhaft mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein: DIN EN 14604, Name oder Handelszeichen und Adresse des Herstellers oder Lieferanten, Herstellungsdatum oder Fertigungsnummer, vom Hersteller empfohlenes Datum für einen Austausch, wenn die übliche Wartung regelmäßig durchgeführt wurde
Zudem muss zum Rauchwarnmelder eine Anleitung geliefert werden, die Informationen über Anweisungen für Standortwahl, Montage und Wartung erhalten. Zusätzlich müssen auf dem Produkt das Symbol für die CE-Kennzeichnung sowie die Nummer des EG-Konformitätszertifikates angegeben sein.

Zu erfüllende Anforderungen

  1. Gelangt Rauch in den Rauchwarnmelder, muss ein Alarmton mit einer Lautstärke von mindestens 85 db(A) in 3 Metern Entfernung erzeugt werden.
  2. Pflicht: Ausstauschbare Batterie, die mindestens 1 Jahr den Betrieb gewährleistet – oder durch eine fest eingebaute Batterie mit einer Kapazität für min­destens 10 Jahre.
  3. Warnfunktion beim Nachlassen der Batterie: Bevor die Batterie verbraucht ist, muss für 30 Tage eine akustische Störungsmeldung erzeugt werden.
  4. Prüftaste erfoderlich: Der Rauchwarnmelder muss über einen Testkonopf verfügen, mit der die Funktion getestet werden kann.

Qualitäts-Rauchmelder

Qualitäts-Siegel des Forum Brandrauchprävention e.V.

Die CE-Kennzeichnung ist per Definition kein Quali­täts-Siegel, sondern sagt lediglich aus, dass die techni­schen Kriterien für den Verkauf in Europa erfüllt sind.

Über diese Anforderungen hinaus geht die Prüfung nach vfdb-Richtlinie 14-01 vor allem zur Langlebigkeit und zur Reduzierung von Fehlalarmen.

Nur Qualitäts-Rauchwarnmelder mit fest eingebauter 10-Jahres Batterie, die diese Prüfung bestanden haben, tragen das Q – Label des Forum Brandrauchprävention e.V.

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