Eigentümer Checkliste
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Wo erhalte ich Informationen zur Rauchwarnmelderpflicht in meinem Bundesland?
Auf der Internetseite www.rauchmelderpflicht.eu können Auszüge aus der Bauordnung für jedes Bundesland heruntergeladen und ausgedruckt werden.
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Welchen Rauchwarnmelder soll ich kaufen?
Einfache Rauchwarnmelder sind im Handel bereits ab 5,Euro erhältlich, neigen aber zu Fehlalarmen und werden deshalb oft vorzeitig außer Betrieb genommen. Qualitäts-Rauchwarnmelder mit fest eingebauter Batterie haben eine Alarm-Stummschaltung und funktionieren zuverlässig über 10 Jahre ohne Batteriewechsel.
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Kann ich die Rauchwarnmelder selbst einbauen?
Ja – es gibt kein Gesetz, das den Einbau von Rauchwarnmeldern in selbst genutztem Wohnraum verbietet.
Die Hinweise in der Montage- und Betriebsanleitung müssen unbedingt beachtet werden. -
Wie finde ich einen Fachmann für Einbau und Wartung?
Die Kontaktdaten Ihrer Fachkraft für Rauchwarnmelder finden Sie auf der Rückseite dieses Heftes.
Eine interaktive Karte mit Fachkräften in ganz Deutschland gibt es auf www.rauchmelder-fachkraft.de. -
Wo bekomme ich Antworten auf weitere Fragen?
Im Forum Rauchwarnmelder-Profis können Sie Ihre Frage einfach stellen. Ein Experte beantwortet diese kurzfristig. www.forum-rauchwarnmelder-profis.de.
Vermieter Checkliste
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Kann ich die Kosten für den Einbau der Rauchwarnmelder als Betriebskosten umlegen?
Nein – Der Einbau von Rauchwarnmeldern ist eine Modernisierungsmaßnahme nach§ 555b BGB.
Die Kosten können auf die Kaltmiete umgelegt werden (11 Prozent pro Jahr). -
Müssen in Mehrfamilienhäusern auch Treppenhäuser und Kellerräume ausgestattet werden?
Nein – Die Regelungen in den Bauordnungen betreffen ausschließlich die Wohneinheit. Fehlalarme von Rauchwarnmelder in so genannten „gemeinschaftlich genutzten Bereichen“ können zu Feuerwehreinsätzen führen, deren Kosten – spätestens im Wiederholungsfall – ggf. der Eigentümer zu tragen hat.
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Muss ich eine Fachfirma mit der Wartung beauftragen?
Nein – Nach den Bauordnungen der meisten Bundesländer sind die Mieter für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder verantwortlich. Auch in den Bundesländern, in denen dies nicht eindeutig geregelt ist, gibt es keine gesetzliche Vorgabe, eine Wartung durch eine Fachfirma durchführen zu lassen.
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Kann ich die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft selbst übernehmen?
Ja – Grundsätzlich sehen die meisten Bauordnungen diese Option vor (Ausnahme: Nordrhein-Westfalen).
Es bedarf in der Regel einer Vereinbarung mit den Mietern, in der auch die Umlegung der Kosten geregelt ist. Ein klarer Vorteil einer solchen Regelung ist allerdings weder für den Mieter noch für den Vermieter zu erkennen. Darüber hinaus ist es für einen Vermieter nur schwer möglich, die Funktion der Geräte wöchentlich bzw. monatlich zu überprüfen, wie es die Betriebsanleitungen der meisten Geräte vorsehen.
Mieter Checkliste
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Wer ist für die den Betrieb und die Wartung der Rauchwarnmelder verantwortlich?
In den Bundesländern Hamburg, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt ist das in der Bauordnung nicht geregelt. In allen anderen Bundesländern mit Rauchwarnmelderpflicht sind die unmittelbaren Besitzer“ für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft verantwortlich. In vermieteten Wohnungen sind das die Mieter.
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Was muss ich beim Betrieb der Geräte beachten?
Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder sollte regelmäßig (wenigstens monatlich) geprüft werden. Wenn Sie ein akustisches Signal beim Betätigen der Prüftaste hören, ist der Rauchwarnmelder technisch betriebsbereit. Andernfalls müssen die Batterien gewechselt oder das Gerät ausgetauscht werden. Es muss außerdem regelmäßig kontrolliert werden, ob die Raucheintrittsöffnungen frei sind. Hinweise zur Reinigung stehen in der Betriebsanleitung.
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Muss ich die Kosten für die Wartung tragen?
Wenn Sie für den Betrieb der Geräte verantwortlich sind, müssen Sie alle Kosten tragen, die Ihnen dafür entstehen – einschließlich der Kosten für neue Batterien. Strittig ist allerdings, ob Sie die Kosten für die Wartung durch einen Dienstleister tragen müssen, wenn Sie diesen nicht selbst beauftragt haben und keine Vereinbarung darüber mit dem Vermieter getroffen wurde.
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Was ist zu tun, wenn ein Rauchwarnmelder defekt ist?
Wenn Sie feststellen, dass ein Rauchwarnmelder nicht betriebsbereit ist, wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihren Vermieter oder Verwalter. Der Eigentümer der Wohnung muss einen defekten Rauchwarnmelder austauschen lassen. Für hochwertige Rauchwarnmelder gibt der Hersteller in der Regel eine Garantie über die gesamte Lebensdauer von 10 Jahren.